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Keine Verlängerung des bayerischen Mobilfunk-Förderprogramms – Europäische Kommission beendet das Pränotifizierungsverfahren
Ein erstklassiges Mobilfunknetz ist für die wirtschaftliche Entwicklung und die Lebensqualität im Freistaat Bayern von herausragender Bedeutung. Zur Schließung von Mobilfunklücken, die marktwirtschaftlich nicht ausgebaut werden, hat Bayern im Jahre 2018 das europaweit erste Mobilfunkförderprogramm geschaffen.
Das Engagement des Freistaats hat zu erheblichen Verbesserungen bei Datengeschwindigkeit, Qualität und Netzabdeckung geführt. Dennoch verbleiben gerade im ländlichen Raum noch Versorgungslücken, die unzureichende Verbindung und Gesprächsabbrüche zur Folge haben. Nach vier Jahren Laufzeit ist die Förderrichtlinie zum 31. Dezember 2022 außer Kraft getreten. Das Bayerische Wirtschaftsministerium wollte das Förderprogramm mit kleinen Modifikationen verlängern.
Die Fortführung des Förderprogramms bedarf jedoch der Genehmigung durch die Europäische Kommission. Seit Juli 2022 befand sich das Bayerische Wirtschaftsministerium dazu in Abstimmung mit der Kommission. Nach ersten positiven Signalen stellte die Kommission im Dezember 2022 neue Anforderungen, die sie im Laufe der Zeit immer weiter konkretisierte und verschärfte. Die Europäische Kommission verlangt nun mit Verweis auf zwischenzeitlich erlassene EU-Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Förderung von Breitbandnetzen, dass die Netzbetreiber künftig verpflichtet werden, Drittunternehmen den Zugang zu ihrer aktiven Infrastruktur zu ermöglichen, selbst zu nicht geförderten Netzkomponenten. Eine derart weitreichende Active-Sharing Verpflichtung kann der Freistaat Bayern den Mobilfunknetzbetreibern mangels Regelungskompetenz nicht auferlegen. Die Europäische Kommission beendete daraufhin die Abstimmungsgespräche zur Verlängerung des Bayerischen Mobilfunkförderprogramms und schloss das Pränotifizierungsverfahren im Juli 2024. Die Richtlinie zum Mobilfunkförderprogramm des Bundes trat aus denselben Gründen zum 31.12.2024 außer Kraft.
Geplante Verlängerung des Mobilfunk-Förderprogramms
Ein erstklassiges Mobilfunknetz ist für die wirtschaftliche Entwicklung und die Lebensqualität im Freistaat Bayern von herausragender Bedeutung. Zur Schließung von Mobilfunklücken, die marktwirtschaftlich nicht ausgebaut werden, hat Bayern im Jahre 2018 das europaweit erste Mobilfunkförderprogramm geschaffen.
Das Engagement des Freistaats hat zu erheblichen Verbesserungen bei Datengeschwindigkeit, Qualität und Netzabdeckung geführt. Dennoch verbleiben gerade im ländlichen Raum noch Versorgungslücken, die unzureichende Verbindung und Gesprächsabbrüche zur Folge haben. Nach vier Jahren Laufzeit ist die Förderrichtlinie zum 31. Dezember 2022 außer Kraft getreten. Das Bayerische Wirtschaftsministerium will das Förderprogramm deshalb über das Jahr 2022 hinaus mit kleinen Modifikationen verlängern.
Die Fortführung des Förderprogramms hängt von der Zustimmung der Ressorts, des Ministerrats und des Landtags als Haushaltsgesetzgeber ab.
Genehmigung durch die Europäische Kommission
Zudem bedarf es einer Genehmigung durch die Europäische Kommission in Brüssel. Seit Juli 2022 befindet sich das Bayerische Wirtschaftsministerium dazu in Abstimmung mit der EU-Kommission. Nach ersten positiven Signalen stellte die Kommission im Dezember 2022 neue Anforderungen, die sie im Januar 2023 konkretisiert hat. Die EU-Kommission verlangt nun mit Verweis auf zwischenzeitlich neu erlassene EU-Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Förderung von Breitbandnetzen zusätzlich, dass die Netzbetreiber künftig verpflichtet werden, Drittunternehmen den Zugang zu ihrer aktiven Infrastruktur zu ermöglichen. Aufgrund dessen dauert die Abstimmung mit der Europäischen Kommission weiter an.
Folgende wesentliche Änderungen im Vergleich zum bisherigen Programm waren geplant:
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In Anbetracht des digitalen Fortschritts sollten fortan nicht nur Gemeinden mit Sprachmobilfunklücken, sondern auch solche mit LTE-Lücken förderberechtigt sein.
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Zur Förderung hoher Datenraten als Voraussetzung für die Gigabit-Gesellschaft von morgen sollten künftig auch die Kosten für die unbeschaltete Glasfaser von den förderfähigen Kosten erfasst werden.
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Die Förderhöchstsumme sollte von 500.000 Euro auf 1.000.000 Euro erhöht werden. Damit sollte den gestiegenen Baupreisen, Lieferproblemen, dem Facharbeitermangel, der Inflation und den Auswirkungen des Ukraine-Kriegs Rechnung getragen und so die Effektivität des Programms auch in Zukunft gewährleistet werden.
Unter Berücksichtigung der Rückmeldungen aus der öffentlichen Konsultation sollte auch das Konzessionsmodell fortgesetzt werden.
Mobilfunk und Gesundheit
Wir erklären, wie Mobilfunkwellen auf den Menschen wirken und warum wir unbesorgt telefonieren, chatten, surfen und streamen können.
Auf der Website zur Kampagne Bayern spricht über 5G finden Sie weiterführende Informationen zu Mobilfunk und Gesundheit.
Karte
Im BayernAtlas werden die Gemeinden mit einem laufenden Projekt gem. Förderbescheid sowie die bereits in Betrieb genommenen Mobilfunkförderstandorte dargestellt.
Ausbaufortschritte 2024
Mobilfunkverfügbarkeit in Bayern
Downloads
Die Förderrichtlinie sowie Kartenmaterial und weitere Informationen zum Mobilfunkförderprogramm können Sie auf der Seite Service & Downloads herunterladen.